Sozialkommission

Der Gemeinderat überträgt die Aufgaben aus dem Sozialbereich zur selbstständigen Erledigung an die Sozialkommission. Die Aufgaben umfassen u.a.: Prüfung Voranschläge und Rechnungen im Bereich der Abteilung Soziales und Jugend, Entscheidung über Gesuche für Leistungen der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien), Prüfung Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung, etc.