In Kürze:
Die FDP Rüti hat sich im November an der e-Vernehmlassung der Gemeinde Rüti zur Rechtsformänderung der Gemeindewerke beteiligt. Die FDP Rüti fordert eine konkretere Begründung für den Grundsatzentscheid, die Gemeindewerke in eine Aktiengesellschaft zu überführen. Sie beantragt im Weiteren, dass die heute geltenden Obergrenzen für Gebühren und Preise der Gemeindewerke ausdrücklich auch für die vorgeschlagene neue Aktiengesellschaft massgebend sind. Quersubventionen zwischen den kostendeckend arbeitenden Geschäftsfeldern (Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme) sollen wie bisher nicht erlaubt sein. Die bisher gebildeten Reserven und die entstehenden Aufwertungsgewinne sollen mit der Überführung der Gemeindewerke den entsprechenden Geschäftsfeldern der neuen Aktiengesellschaft gutgeschrieben werden, damit die Gebührenzahlenden nicht zweimal das Gleiche finanzieren. Die Elektroinstallationsabteilung der Gemeindewerke soll aufgelöst und nicht überführt werden, weil sie das private Gewerbe konkurrenziert und kein Marktversagen erkennbar ist. Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) soll Zugang zu den Unterlagen des Gemeinderates erhalten für die Prüfung, ob die Aktiengesellschaft den Leistungsauftrag erfüllt und die Eigentümerstrategie umgesetzt wird.
Ausgangslage
Die Gemeindewerke sind heute eine Abteilung der Gemeinde. Sie finanzieren sich vor allem durch kostendeckende Gebühren für ihre Leistungen. Die vom Gemeinderat gewählte Betriebskommission übt die Aufsicht aus und ist verantwortlich für die Betriebsführung im Rahmen der Leitplanken der Gemeinde. Diese Vorgaben werden in Urnenabstimmungen, von der Gemeindeversammlung und vom Gemeinderat festgelegt.
Der Gemeinderat schlägt vor, die Gemeindewerke in eine neu zu gründende Aktiengesellschaft auszugliedern, welche ganz im Eigentum der Gemeinde Rüti verbleiben soll. Dank der grösseren Autonomie soll die Handlungs- und Vertragsfähigkeit der Gemeindewerke sichergestellt werden. Die politische Führung und Verantwortung sollen bei der Gemeinde verbleiben. Die Gemeinde soll mit Leistungsauftrag die von der Aktiengesellschaft zu erbringenden öffentlichen Versorgungsleistungen bestellen und als Eigentümer die strategischen Vorgaben für die Entwicklung der Aktiengesellschaft vorgeben. Die Aufgaben, Kompetenzen und die Verantwortung des Verwaltungsrates der Gemeindewerke Rüti AG für deren strategische und operative Führung sollen damit klar von jenen der Gemeinde abgegrenzt werden. Die Grundlagen für die Aktiengesellschaft sollen in der Gemeindeordnung und in einer Verordnung geregelt werden. Diese Verordnung sowie ihre Änderungen erfordern die Zustimmung in Urnenabstimmungen. Die Gemeindeversammlung soll zuständig sein für weitere vier Verordnungen, welche in Ergänzung des übergeordneten Rechts Rütis Grundsätze für die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser festhalten. Die Gemeindeversammlung genehmigt dagegen Budget und Rechnung nicht mehr. Die bisher von den Gemeindeversammlungen oder von Urnenabstimmungen genehmigten Ausgaben der Gemeindewerke sollen zukünftig auch von den Organen der Aktiengesellschaft genehmigt werden.
Der Gemeinderat hat für die Änderung der Rechtsform der Gemeindewerke und deren Ausgliederung aus der Gemeindeverwaltung verschiedene Änderungen der Gemeindeordnung sowie fünf Verordnungen in die Vernehmlassung gegeben. Die FDP Rüti hat sie aus der Perspektive der Stimmberechtigten geprüft und verlässt sich darauf, dass der Gemeinderat seine Aufsichts- und Steuerungsverantwortung mit den von ihm vorgeschlagenen Regelungen wahrnehmen kann. Für solche Rechtsformänderungen von öffentlichen Unternehmen liegen veröffentlichte Handbücher, zahlreiche Richtlinien und praktische Beispiele vor. Auch die Rütner Stimmberechtigten betreten kein Neuland, wurde doch ein Zweckverband 2008 in die GZO AG Spital Wetzikon mit Rütner Beteiligung am Aktienkapital umgewandelt.
Forderung nach einer konkreteren Begründung des Grundsatzentscheides
Die vorgeschlagene Gemeindewerke Rüti AG ist eine Möglichkeit, die organisatorischen Grundlagen für die zukünftige Versorgung Rütis zu schaffen. Die FDP bittet den Gemeinderat anhand konkreter wesentlicher Fälle darzulegen, wie die Gemeindewerke heute bei der Erfüllung ihres Leistungsauftrages und bei ihrer Entwicklung organisatorisch behindert werden. Es gilt aber vor allem den Blick in die Zukunft zu richten und darzulegen, welche technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen der Gemeinderat konkret erwartet, mit denen eine Aktiengesellschaft besser umgehen kann als die heutige, allenfalls weiter entwickelte Organisation der Gemeindewerke. Daran schliesst sich die Frage an, welche Alternativen zur vorgeschlagenen Aktiengesellschaft denkbar wären und warum der Gemeinderat solche Alternativen nicht weiterverfolgt hat.
Anträge der FDP Rüti
Die Grundsätze für die Bemessung der Gebührentarife und Preise bestimmen nur deren Mindesthöhe. Die heute geltenden Grundsätze für die maximale Höhe sollen aber auch für die Gemeindewerke Rüti AG bindend sein. Die einzelnen Geschäftsfelder sind verpflichtet weiterhin kostendeckend zu arbeiten. Zusätzlich soll im Ausgliederungserlass aufgenommen werden, dass wie heute Quersubventionen nicht zulässig sind. Dazu sind bei der Übertragung der Aktiven und Passiven der Gemeindewerke auf die Aktiengesellschaft die Saldi der Spezialfinanzierungen wie auch die Aufwertungsgewinne insbesondere auf den Sachanlagen den entsprechenden Geschäftsfeldern zuzuordnen. Die Gemeindewerke Rüti AG erhalten den Auftrag, die kommunale Energie- und Nachhaltigkeitspolitik mit Massnahmen mitzutragen. Die FDP fordert, dass solche, von der Aktiengesellschaft (mit-) finanzierten Massnahmen im Geschäftsbericht aufzuführen sind. Dies ermöglicht im Nachhinein zu erkennen, ob die Gemeindewerke die Budgethoheit der Gemeindeversammlung unterlaufen. Die Elektroinstallationsabteilung der Gemeindewerke soll nicht in die Gemeindewerke Rüti AG übertragen werden. Sie soll aufgelöst werden, weil sie das private Gewerbe konkurrenziert und ihre privaten Leistungen nicht mit Marktversagen begründet werden können. Der Entwurf des Ausgliederungserlasses sieht Massnahmen vor für den Fall, dass die Gemeindewerke Rüti AG nicht mehr fähig ist ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen. Die FDP fordert ergänzend, dass die Gemeindewerke Rüti AG immer über einen aktualisierten Notfallplan verfügt, damit die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben sichergestellt ist für den Krisenfall, insbesondere für die drohende oder eingetretene Insolvenz. Dieser Notfallplan soll vom Gemeinderat genehmigt werden.
Entgegen dem Vorschlag des Gemeinderates sollen keine Mitglieder des Gemeinderates, anderer Rütner Behörden oder der Gemeindeverwaltung Verwaltungsratsmitglied sein. Damit soll die vom Gemeinderat bezweckte klare Trennung von politischer Führung und der Geschäftsführung nicht verwässert werden. Die notwendige Zusammenarbeit der Aktiengesellschaft mit der Gemeinde lässt sich auch ohne stimmberechtigte Vertretung im Verwaltungsrat erreichen. Die FDP beantragt zudem, dass die Gemeindewerke Rüti AG keine Gewinne ausschüttet, weil die Versorgung grundsätzlich kostendeckend angeboten werden soll.
Der Gemeinderat beaufsichtigt die Erfüllung seines Leistungsauftrages durch die Aktiengesellschaft. Dazu gehört auch die Prüfung der Angemessenheit der Kostenbeiträge, Gebührentarife und Preise der Gemeindewerke Rüti AG. Im Rahmen ihrer Geschäftsprüfung soll die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) die Möglichkeit haben, als Oberaufsicht die Prüfung der Angemessenheit nachzuvollziehen. Zudem will die FDP sichergestellt haben, dass die RGPK vom Gemeinderat die erforderlichen Unterlagen für die Prüfung des Beteiligungscontrollings insbesondere hinsichtlich der Eigentümerstrategie und der finanziellen Entwicklung der Gemeindewerke Rüti AG erhält.